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Radverkehrsanlage
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Eine Radverkehrsanlage (abgekĂŒrzt RVAcite-ref-1[1]) ist vorrangig oder ausschlieĂlich fĂŒr die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen und ein Oberbegriff fĂŒr Unterschiedliches: Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein Radweg, in der Schweiz auch Veloweg), durch Markierungen gegen benachbarte VerkehrsflĂ€chen abgegrenzt sein (Radfahrstreifen und Schutzstreifen, in der Schweiz beides Radstreifen oder umgangssprachlich Velostreifen) oder durch verkehrsregelnde MaĂnahmen eingerichtet werden (z. B. eine FahrradstraĂe).
Im engeren Sinne bezieht sich das Wort auf Anlagen fĂŒr den flieĂenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen; im weiteren Sinne kann der Begriff auch Fahrradabstellanlagen umfassen.
Contents
âą Deutschland
âą FahrradstraĂen
âą Ăsterreich
âą Schweiz
âą Ăbriges Europa
âą Belgien
âą Frankreich
âą Italien
âą Niederlande
âą Tschechien
âą GroĂbritannien
âą Spanien
âą Nordamerika
âą Lateinamerika
âą Betrieb
âą Pop-up-Radwege
âą Siehe auch
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Deutschland
In Deutschland versteht man darunter eine Anlage fĂŒr den Radverkehr, die durch Markierung, bauliche oder verkehrsregelnde MaĂnahmen geschaffen wird. Zu den Radverkehrsanlagen gehören demnach benutzungspflichtige Radwege fĂŒr Radfahrer mit den StVO-Zeichen 237 , 240 , 241 , also Radwege und Radfahrstreifen, aber auch Radwege ohne Benutzungspflicht und Schutzstreifen sowie FahrradstraĂen mit Zeichen 244 und Fahrradzonen mit Zeichen 244.3 .
Der Stand der Technik in diesem Themenfeld sowie Kriterien zum Einsatz der jeweiligen Art der Radverkehrsanlage werden in den Empfehlungen fĂŒr Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft fĂŒr StraĂen- und Verkehrswesen (FGSV) definiert, auf die auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) verweist.
Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen
In der Regel fahren Radfahrer auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 StVO). Ist dies nicht der Fall, muss eine Benutzungspflicht fĂŒr einen Weg beschildert werden. Formell verboten wird die Nutzung der StraĂe oder des Wegs durch Zeichen 254 oder die Beschilderung als Autobahn, AutostraĂe, Gehweg, FuĂgĂ€ngerzone oder Reitweg.
Benutzungspflichtige Radwege dĂŒrfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende FlĂ€chen fĂŒr den FuĂverkehr zur VerfĂŒgung stehen. Sie dĂŒrfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.cite-ref-vwv-stvo-2-0[2] Nur wenn es in der StraĂe eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage gibt, mĂŒssen Radfahrer diese benutzen. Die Benutzungspflicht ist in § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO geregelt. Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der StraĂe sind, zu der auch die Fahrbahn gehört, und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241, siehe Abbildungen oben) gekennzeichnet sind. Dabei mĂŒssen die Zeichen auf Schildern angebracht sein, auf dem Boden angebrachte Zeichen allein sind hier nicht rechtswirksam.
Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen; bei fĂŒr beide Fahrtrichtungen nutzbaren Radwegen mindestens 200 cm, möglichst 240 cmcite-ref-vwv-stvo-2-1[2] (Zweirichtungsradweg). Detailliertere Angaben zu gewĂŒnschten Breiten abhĂ€ngig von der Lage des Radwegs zu Parkstreifen, Gehwegen, Bordsteinen, Fahrbahn nennen die ERA.
In Berlin gelten seit 2021, nach dem Radverkehrsplan des Landes Berlincite-ref-0-3-0[3], andere Breitenstandards. Es wird zwischen dem Radvorrangnetz und dem Basis-Standard unterschieden. Im Radvorrangnetz gelten RegelmaĂbreiten von 2,50 m (Einrichtungsverkehr), bzw. MindestmaĂe von 4,00 m im Zweirichtungsverkehr. Das soll ermöglichen, dass mehrspurige FahrrĂ€der einander ĂŒberholen können. FĂŒr Basis-Standard gelten RegelmaĂe von 2,30 m - die ermöglichen sollen, dass einspurige FahrrĂ€der mehrspurige FahrrĂ€der ĂŒberholen können - und MindestmaĂe von 2,00 m. FĂŒr Zweirichtungsverkehr gilt ebenfalls ein MindestmaĂ von 4,00 m.
Im Bestand gibt es in zahlreichen StĂ€dten noch Radwege mit geringeren Breiten bis hinab zu 0,80 m oder, an Engstellen, sogar nur 0,60 m. Bei einem Test des ADAC der Radwegebreiten in deutschen LandeshauptstĂ€dten im Jahr 2020 scheiterten Mainz und Hannover mit âmangelhaftâ und âsehr mangelhaftâ. Nur Kiel konnte ein âsehr gutâ erzielen.cite-ref-4[4]
Benutzungspflichtige Radwege
Radwege können als Ein- oder Zweirichtungsradweg ausgefĂŒhrt werden. Sie können fahrbahnbegleitend oder selbststĂ€ndig, also straĂenunabhĂ€ngig, gefĂŒhrt werden.
Bei benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwegen ist die linksseitige Benutzungspflicht durch Zeichen 237 , 240 oder 241 angezeigt, letzteres in âspiegelverkehrterâ Form. Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, ist dann unter den rechtsseitigen Radwegschildern mit Zusatzzeichen 1000-31 beide Richtungen vor dem Gegenverkehr zu warnen.
Bei allen Zweirichtungsradwegen ist ĂŒber den Warte- und Stoppschildern (Zeichen 205/206) einmĂŒndender NebenstraĂen das Zusatzzeichen 1000-32 anzubringen, das auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweist. Dies gilt fĂŒr alle Anlagen, wo Radverkehr in zwei Richtungen zugelassen ist, also auch beim Gehweg mit Freigabe fĂŒr Radverkehr.
Die Breite benutzungspflichtiger Zweirichtungsradwege (einschlieĂlich der seitlichen SicherheitsrĂ€ume) betrĂ€gt laut VwV-StVO mindestens 200 cm, möglichst 240 cm.cite-ref-vwv-stvo-2-2[2] Die ERA enthĂ€lt die Regelbreite von 200 cm, 250 cm und 300 cm bei wenigen/vielen Radfahrern und beidseitigen/einseitigen Zweirichtungsradwegen, wobei diese Regelbreiten noch um 25/50/85 cm Schutzraum vergröĂert werden, wenn LĂ€ngs/SchrĂ€g/Senkrecht-ParkstĂ€nde angrenzen.
Radfahrstreifen
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Hauptartikel
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Radfahrstreifen
Radwege können als Radfahrstreifen auch auf Fahrbahnniveau angelegt werden. Sie werden dazu von der Fahrbahn mit weiĂ markiertem durchgezogenem Breitstrich (Zeichen 295, Strichbreite 25 cm) abgetrennt (bei zeitweiser Anordnung kann es nach StVO ein gelber Breitstrich sein, vgl. Pop-Up-Radweg). Die Breite wird einschlieĂlich der Markierung, also des Zeichens 295 gemessen. Laut VwV-StVO ist die Mindestbreite 150 cm, möglichst 185 cm. Die ERA gibt gröĂere Breiten als erforderlich an, wenn ParkstĂ€nde neben dem Radweg bestehen. An kurzen Engstellen ist jedoch unter Wahrung der Verkehrssicherheit auch eine geringere Breite zulĂ€ssig.cite-ref-vwv-stvo-2-3[2] Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulĂ€ssig.cite-ref-vwv-stvo-2-4[2]
Neben Zeichen 295 ist Zeichen 237 formell zwingend Bestandteil eines Radfahrstreifens. Radfahrstreifen sind damit benutzungspflichtig. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf zusĂ€tzlich das Zeichen 237 oder ein Fahrrad-Piktogramm in regelmĂ€Ăigen AbstĂ€nden markiert werden. Radfahrstreifen sind Sonderwege und damit nicht Bestandteil der Fahrbahn.
GeschĂŒtzter Radfahrstreifen
Ein geschĂŒtzter Radfahrstreifen ist ein durch ein FahrzeugrĂŒckhaltesystem, Leitbaken, PflanzkĂŒbel, Poller oder Schutzplanken vom Kfz-Verkehr getrennter Radfahrstreifen. Durch sie wird sowohl die objektive aber vor allem die subjektive Sicherheit des Radverkehrs erhöht und die Akzeptanz fĂŒr das Fahrradfahren insbesondere bei schutzbedĂŒrftigen Bevölkerungsgruppen erhöht.cite-ref-5[5] GeschĂŒtzte Radfahrstreifen wurden in den USA entwickelt (englisch protected bike lane) und eignen sich insbesondere fĂŒr mehrstreifige HauptverkehrsstraĂen mit entsprechendem FlĂ€chenangebot.cite-ref-6[6] Sie sind seit 2018 unter anderem in Berlin, wo es dazu einen (mittlerweile vom RVP Berlincite-ref-0-3-1[3] abgelösten) Regelplancite-ref-7[7] gab, in Darmstadt und Hamburg zum Einsatz gekommen. Im Kreuzungsbereich fĂŒhren geschĂŒtzte Radfahrstreifen zu einer signifikanten Verringerung der Abbiegegeschwindigkeit motorisierter Verkehrsteilnehmer, wodurch diese das Verletzungsrisiko von Radfahrern wie FuĂgĂ€nger verringern könnten.cite-ref-8[8] Eine weitere Untersuchung zu Wirkungen ist in Berlin in Arbeit, Zwischenergebnisse liegen bisher nicht vor.
Getrennte Rad- und Gehwege
Teilt eine senkrechte weiĂe Linie das Schild, dann bedeutet das, dass Radfahrer die eine Seite und FuĂgĂ€nger die andere Seite des Weges benutzen mĂŒssen. Die Mindestbreite fĂŒr den Radweg betrĂ€gt auch hier 150 cm.cite-ref-vwv-stvo-2-5[2]
Gemeinsame Geh- und Radwege
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Hauptartikel
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Gemeinsamer Geh- und Radweg
Zeigt ein blaues Schild FuĂgĂ€ngern und Radfahrern einen gemeinsamen Geh- und Radweg an, dann ist er auch fĂŒr Radfahrer benutzungspflichtig. Die Mindestbreite fĂŒr einen gemeinsamen Geh- und Radweg betrĂ€gt 250 cm innerorts und 200 cm auĂerorts.cite-ref-vwv-stvo-2-6[2]
FĂŒr einen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg ist auĂerdem ein Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn oder zu benachbart parkenden Kfz nötig, der mindestens 50 cm breit sein muss.cite-ref-9[9]
Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht
Radwege ohne Benutzungspflicht
Soweit ein Radweg erkennbar ist, jedoch nicht mit einem der oben genannten Verkehrszeichen eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet ist, ist er ein Radweg ohne Benutzungpflicht. Dann dĂŒrfen Radfahrer ihn benutzen, sie können aber auch auf der Fahrbahn fahren. Gruppen von Verkehrsteilnehmern, fĂŒr die der Weg nicht vorgesehen ist, dĂŒrfen diesen Weg dann nicht benutzen â auch nicht zum Halten oder Parken. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht fĂŒr Radfahrer ist i. d. R. eine Verdeutlichung durch Piktogramme erforderlich.cite-ref-10[10]
Kombinierte Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht
Zum Beispiel nach den QualitĂ€tsstandards und Musterlösungen fĂŒr das Radnetz Hessen ist es möglich kombinierte Geh- und Radwege auch mit weiĂen Bodenpiktogrammen auszuweisen.cite-ref-11[11] Vorteil: Es besteht rechtlich kein Schritttempo fĂŒr den Radverkehr, wie bei der in Deutschland bisher oft verwendeten Schilderkombination Gehweg Radfahrer frei .
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vermerkt seit 2021 explizit, dass Bodenpiktogramme fĂŒr nicht benutzungspflichtige, kombinierte Geh- und Radwege angewandt werden können: In der VwV-StVO zu § 2 StraĂenbenutzung durch Fahrzeuge, 38a III heiĂt es: Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder âFuĂgĂ€ngerâ und âRadverkehrâ gekennzeichnet werden. Ein zum Teil angewandtes Piktogramm zeigt oben einen weiĂen FuĂgĂ€nger. Darunter folgt ein waagerechter weiĂer Querbalken. Unter dem Balken folgt ein weiĂes Fahrradpiktogramm. Alternativ werden auch Zeichen 240 komplett in weiĂ als Piktogramm eingesetzt.
Schutzstreifen
Schutzstreifen bzw. Radschutzstreifen, frĂŒher auch Angebots- bzw. Suggestivstreifen, sind Radverkehrsanlagen, welche mit Zeichen 340 (, Leitlinie, eine unterbrochene dĂŒnne Markierung, Schmalstrich) und dem Sinnbild Radverkehr auf der Fahrbahn markiert werden. Dazu gibt es folgende Regeln:cite-ref-12[12]
âWer ein Fahrzeug fĂŒhrt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen fĂŒr den Radverkehr nur bei Bedarf ĂŒberfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefĂ€hrdet werden.â
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Anlage 3 Lfd. Nr. 22 Satz 2
StVO
âAuf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen fĂŒr den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht fĂŒr FahrrĂ€der und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.â
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Anlage 3 Lfd. Nr. 22 Satz 3
StVO
âSie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten.â
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Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog StraĂenverkehrsordnungswidrigkeiten
Schutzstreifen sind keine Sonderwege fĂŒr Radfahrer und werden daher nicht mit Zeichen 237 gekennzeichnet, sie sind Teil der Fahrbahn. Daher ist nach verschiedenen Gerichtsurteilen beim Ăberholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers durch ein Kfz ein Seitenabstand von mindestens 150 cm einzuhalten. Dies ist seit der StVO-Novelle 2020 allgemein der Fall.
Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf StraĂen mit einer zulĂ€ssigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h in Frage. AuĂerorts werden sie derzeit in der VwV-StVO ausgeschlossen, wie auch in Kreisverkehren. Sie können angelegt werden, wenn eine Radwegebenutzungspflicht erforderlich wĂ€re, die Anlage eines Sonderweges aber nicht möglich ist oder dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite sowie Verkehrsstruktur es grundsĂ€tzlich zulassen.
Schutzstreifen sind nach den Empfehlungen fĂŒr Radverkehrsanlagen (ERA 2010), bezogen auf die Mitte der Markierung,cite-ref-16[16] mindestens 125 cm breit anzulegen, inzwischen nach E Klima 2022: mindestens 1,50 m, in der Regel 150 cm, können aber auch breiter angelegt werden. Die VwV-StVO enthĂ€lt keine zahlenmĂ€Ăigen Angaben zur Breite von Schutzstreifen. Jedoch ist in den VwV-StVO zur Breite von Schutzstreifen festgelegt:
âEr muss so breit sein, dass er einschlieĂlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum fĂŒr den Radverkehr bietet. Befindet sich rechts von dem Schutzstreifen ein Seitenstreifen, kommt ein Schutzstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusĂ€tzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen.â
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrs-Ordnung
RdNr. 12 Zu § 2 StraĂenbenutzung durch Fahrzeuge Zu Absatz 4 Satz 2 Nr. 5
Die verbleibende Restfahrbahn, auch Fahrgasse oder Kernfahrbahn genannt, muss nach ERA 2010 je vorgesehener Fahrtrichtung mindestens 2,25 m breit sein, im Regelfall also mindestens 4,50 m breit. JĂŒngere FGSV-Werke, die den Stand der Technik abbilden, wie die E Klima 2022 und ein Ad Hoc-Arbeitspapier zur RASt von 2024 Ă€ndern an diesen 4,50 m als Mindestbreite der Kernfahrbahn nichts. Eine EinbahnstraĂe mit einem Schutzstreifen muss demnach mindestens 3,50 m breit sein, mit zwei Schutzstreifen 4,75 m. Eine Fahrbahn, auf der zwei Pkw einander begegnen können sollen, muss bei einem Schutzstreifen mindestens 5,75 m breit sein, bei beidseitigen Schutzstreifen mindestens 7,00 m zwischen den Bordsteinen. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulĂ€ssig.cite-ref-vwv-stvo-2-8[2]
Modell-Projekt engere Kernfahrbahn
In einem Modellprojekt in Baden-WĂŒrttemberg wurden Schutzstreifen in engeren Fahrbahnen angelegt und untersucht (Kernfahrbahn bis hinab zu 4,10 m). Unter gĂŒnstigen UmstĂ€nden haben auch sie sich als tauglich erwiesen.cite-ref-17[17] In Baden-WĂŒrttemberg können sie seitdem im Einzelfall auch bei unter 7,00 m Fahrbahnbreite eingesetzt werden. Im weiteren Bundesgebiet steht diese Möglichkeit noch aus.
Modellversuch einstreifige Kernfahrbahn In einem Modellversuch wird in Heusenstamm mit wissenschaftlicher Begleitung untersucht, ob eine Gestaltung mit nur einem Fahrstreifen, bei dem also bei Begegnung zweier Kfz beide auf die Schutzstreifen ausweichen mĂŒssen, auch in Deutschland funktioniert. In den Niederlanden gibt es diese Gestaltung schon lange, in Ă€hnlicher Weise auch bei Schutzstreifen auĂerorts.cite-ref-18[18]
Modell-Projekt Schutzstreifen auĂerorts
In einem anderen Modellprojekt wurden in mehreren BundeslĂ€ndern im Jahr 2013 einzelne StraĂen mit vergleichsweise geringer Kfz-Belastung auĂerorts mit Schutzstreifen versehen, zusĂ€tzlich mit zulĂ€ssiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h beschildert und die Wirkung untersucht. Besonderheiten sind dabei nicht nur die AuĂerortslage und die höhere Kfz-Geschwindigkeit, sondern auch, dass nur ein Fahrstreifen zwischen den Schutzstreifen ĂŒbrigbleibt, Kfz im Fall einer Begegnung also auf die Schutzstreifen ausweichen mĂŒssen. Ăhnlich wird dies bei LandstraĂen in den Niederlanden bereits lĂ€nger praktiziert. Die Untersuchung wurde (Stand Januar 2017) lange nicht veröffentlicht.cite-ref-nrvp-2013-19-0[19]cite-ref-20[20] Ihre Ergebnisse wurden inzwischen vom Deutschen StĂ€dte- und Gemeindebund veröffentlicht.cite-ref-21[21] Bei den jĂŒngsten Novellen von StVO (2020) und VwV-StVO (2021) wurde das Verbot der Schutzstreifen auĂerorts nicht aufgehoben, obwohl die Ergebnisse keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ergaben und in anderen Punkten Verbesserungen nachweisen. Auch eine entsprechende wohlwollende Aussage im Koalitionsvertrag CDU-CSU/SPD im Jahr 2016 Ă€nderte daran nichts.cite-ref-22[22]
Kontroverse zur Benutzungspflicht fĂŒr Radfahrer
Ob fĂŒr Radfahrer aufgrund des Rechtsfahrgebots eine Benutzungspflicht des Schutzstreifens besteht, wie explizite EintrĂ€ge im BuĂgeldkatalogcite-ref-rechtsfahrgebot-14-1[14] nahelegen, ist umstritten, da keine entsprechende Benutzungspflicht explizit in der StraĂenverkehrs-Ordnung steht. In der parallel zur sogenannten Radfahrernovelle von 1997 neu gefassten, aber nur fĂŒr Behörden, nicht aber fĂŒr den Verkehrsteilnehmer bindenden VwV-StVO stand noch passend zum BuĂgeldkatalog: âDer Radverkehr muss den Schutzstreifen im Streckenverlauf benutzen. Diese Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 4 Satz 3).â
Die Nicht-Benutzungspflicht wird damit begrĂŒndet, dass Schutzstreifen mit Fahrzeugen nur bei Bedarf befahren werden dĂŒrfen, der sich aus dem Rechtsfahrgebot fĂŒr Radverkehr nicht eher als fĂŒr Kraftfahrzeugverkehr ergeben kann. AuĂerdem werde der Radverkehr durch den oft schlechteren Fahrbahnzustand (daher teils auch als âSchmutzstreifenâ bezeichnet) sowie durch die an den Rand gedrĂ€ngte Lage eher durch ĂŒberholende Kraftfahrzeuge gefĂ€hrdet, wodurch ein weiteres Ausschlusskriterium fĂŒr ein Befahren erfĂŒllt sei, da auch der Radverkehr selbst Schutzstreifen nicht benutzen darf, wenn er dabei gefĂ€hrdet wird. Die im Regeltatbestand des BuĂgeldkatalogs geforderte Benutzung sei dieser Ansicht nach durch den erhöhten Seitenabstand gegeben, durch den eine höhere Sicherheit erreicht wird.
Eine Klarstellung, dass keine direkte Benutzungspflicht besteht, erfolgte 2018 durch das OVG LĂŒneburg anlĂ€sslich des gescheiterten Versuchs einer Klage gegen einen Schutzstreifen aufgrund § 45 Abs. 9 Satz 3 n. F. Die Klagebefugnis fehlte, âdenn die angegriffene Anordnung von Schutzstreifen enthĂ€lt gegenĂŒber dem ausschlieĂlich in seiner Eigenschaft als Radfahrer klagenden KlĂ€ger schon keine Regelung (a), hilfsweise jedenfalls keine ihn vorliegend eigenstĂ€ndig belastende (b). [âŠ] So ordnet § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO eine Radwegebenutzungspflicht ausdrĂŒcklich nur fĂŒr die dort genannten FĂ€lle einschlieĂlich des durch die Verkehrszeichen 237, 295 zu kennzeichnenden Radfahrstreifens, nicht aber fĂŒr einen Schutzstreifen an. [âŠ] Aus Nr. 3.4 des BuĂgeldkatalogs (Anlage zu § 1 Abs. 1 BuĂgeldkatalogverordnung) ergibt sich keine andere Beurteilung. Schon nach der VerordnungsermĂ€chtigung (§ 26a StVG) kann der BuĂgeldkatalog nur die Folgen eines VerstoĂes gegen ein bestehendes Ge- oder Verbot regeln, nicht aber eigenstĂ€ndig neue Ge- oder Verbote enthalten.âcite-ref-ovg-lueneburg-24-0[24]
ZulĂ€ssig und erfolgreich war dagegen eine Klage eines Autofahrers gegen einen Schutzstreifen, weil er die Anforderungen der damaligen Fassung des § 45 9 Satz 2, âeine auf besondere örtliche VerhĂ€ltnisse zurĂŒckzufĂŒhrende, das allgemeine Risiko einer BeeintrĂ€chtigung insbesondere des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer ĂŒbersteigende Gefahrenlageâ nicht erfĂŒllte.cite-ref-25[25] In der Neufassung der StVO von 2013 wurden dann aber die Schutzstreifen von dieser Regelung ausgenommen.cite-ref-26[26]
Einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zu Schutzstreifen kommt zu dem Ergebnis, dass diese bei einer Breite von 125 cm fĂŒr Radfahrer gefĂ€hrlicher sind als Mischverkehr.cite-ref-27[27] Die Schutzstreifen werden seither zunehmend als âGefĂ€hrdungsstreifenâ oder âTodesstreifenâ bezeichnet. Diese Begriffe beziehen sich aber hĂ€ufig im konkreten Fall auf Schutzstreifen ohne ausreichend breite Sicherheitstrennstreifen zu lĂ€ngsparkenden Kfz, wie sie vor 2010 nicht selten eingerichtet wurden, die bei konsequenter Anwendung der ERA 2010 nicht regelgerecht wĂ€ren, jedenfalls nicht neu angelegt werden sollten und bei Sicherheitsproblemen zurĂŒckzunehmen sind.
Zweirichtungsradweg ohne Benutzungspflicht
Bei Zweirichtungsradwegen ohne Benutzungspflicht wird die linksseitige Benutzbarkeit durch das Zusatzzeichen 1022-10 Radverkehr frei ohne Hauptschild angezeigt. Vorgeschrieben ist nach VwV-StVO die Warnung der Fahrzeuge aus QuerstraĂen und verkehrsreichen GrundstĂŒckszufahrten mit dem Zusatzzeichen 1000-32 ĂŒber dem Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewĂ€hren.
FahrradstraĂen
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Hauptartikel
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FahrradstraĂe
Als besondere Art von StraĂen sind FahrradstraĂen dem Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten. Sie sind dort möglich, wo ein hoher Radverkehr vorherrscht oder vorherrschen wird.
Sie können fĂŒr den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden. Sie kommen in, und auĂerhalb bebauter Gebiete vor.cite-ref-28[28]
FĂŒr den Radverkehr freigegebene Gehwege
FĂŒr die Breite gemeinsamer Geh- und Radweg schreibt die VwV-StVO eine Mindestbreite von 200 cm auĂerorts und 250 cm innerorts vor. Die ERA sehen ein RegelmaĂ von 250 cm innerorts wie auĂerorts vor, fordern einen Abstand auĂerorts zu LandstraĂen von 175 cm und fordern innerorts bei einer Benutzung durch mehr als 75 Personen pro Spitzenstunde 2 cm mehr Breite pro Person in der Spitzenstunde, das ergibt dann beispielsweise 300 cm bzw. 400 cm Breite bei 100 bzw. 150 Personen in der Spitzenstunde.
Nicht eine Radverkehrsanlage im engeren Sinne sind fĂŒr den Radverkehr freigegebene Gehwege. Sie sind keine Radwege im Sinne der StVO, sondern bleiben Gehwege. Radfahrer haben jedoch gegenĂŒber dem Verkehr aus SeitenstraĂen Vorfahrt, was seit 2009 durch die Verpflichtung zur Markierung von Radfahrerfurten in der Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrsordnung verdeutlicht wird.
Sind jedoch keine gesonderten Radwege vorhanden und hĂ€lt es die lokale StraĂenverkehrsbehörde aufgrund des geringen FuĂgĂ€ngerverkehrs auf dem Gehweg fĂŒr verantwortbar, kann das Radfahren auf Gehwegen durch die Kombination von Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei zugelassen werden. Eine Benutzungspflicht fĂŒr Radfahrer entsteht dadurch nicht, das Befahren der Fahrbahn ist zulĂ€ssig.
Bei Benutzung so beschilderter Wege durch Radfahrer sind diese verpflichtet, besondere RĂŒcksicht auf den FuĂgĂ€ngerverkehr zu nehmen. Radfahrer dĂŒrfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn nötig mĂŒssen sie warten.cite-ref-29[29] Oftmals wird diese Regelung getroffen, da eine FĂŒhrung des Radverkehrs auf der Fahrbahn aufgrund der hohen Verkehrsdichte fĂŒr manche Nutzergruppen gefĂ€hrlich bzw. unzumutbar erscheint, und beengte PlatzverhĂ€ltnisse die Anlage einer gesonderten Radverkehrsanlage oder einen anforderungsgerechten gemeinsamen FuĂ- und Radweg verhindern. Oft besitzt der Gehweg allerdings keine ausreichende Breite, um Nutzungskonflikte zwischen Rad- und FuĂverkehr zu vermeiden. Nach den Regelwerken gelten hohe Anforderungen an Gehwege, die fĂŒr Radverkehr frei gegeben werden sollen, sowohl was die Zahl und Zusammensetzung des FuĂgĂ€nger- und Radverkehrs angeht, als auch was Breiten, Engstellen, HauseingĂ€nge, GrundstĂŒckszufahrten usw. angeht. PrimĂ€r geht es darum, dem langsameren Teil des Radverkehrs die Benutzung des Gehwegs zu erlauben, umgekehrt muss es jedoch fĂŒr den schnelleren Radverkehr vertretbar sein, auf der StraĂe zu fahren.cite-ref-30[30]
Das Radfahren auf einem Gehweg kann in einer Richtung erlaubt werden oder auch in beiden.
Gleiches wie fĂŒr die Freigabe von FuĂwegen gilt fĂŒr FuĂgĂ€ngerzonen (Zeichen 242.1 ), die fĂŒr Fahrzeugverkehr freigegeben sind.
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mĂŒssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dĂŒrfen also nicht auf der Fahrbahn oder Radfahrstreifen fahren (soweit ein Gehweg vorhanden ist). Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dĂŒrfen Kinder unter acht Jahre auch den Radweg benutzen. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dĂŒrfen sie Gehwege benutzen, das heiĂt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radverkehrsanlagen. Auch eine geeignete Begleitperson eines Kindes bis zum vollendeten achten Lebensjahr darf den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 Satz 3 StVO).
FĂŒhrung des Radverkehrs an Knotenpunkten
Da es an Knotenpunkten hĂ€ufig zu gefĂ€hrlichen Konfliktsituationen zwischen dem Rad- und Kraftfahrzeugverkehr kommt (mehr als die HĂ€lfte der UnfĂ€lle mit Radfahrerbeteiligung innerorts findet an Knoten statt), ist einer sicheren RadverkehrsfĂŒhrung an EinmĂŒndungen und Kreuzungen groĂe Bedeutung beizumessen.
Insbesondere das Linksabbiegen soll durch entsprechende bauliche MaĂnahmen erleichtert und sicherer werden. GrundsĂ€tzlich ist zwischen einer direkten und indirekten RadverkehrsfĂŒhrung an Knotenpunkten zu unterscheiden, wobei Radfahrer seit September 2009 die freie Wahl haben, wie sie links abbiegen wollen. Im Fall der direkten FĂŒhrung mĂŒssen sich die Radfahrer in die Abbiegefahrstreifen des Kraftfahrzeugverkehrs einordnen oder sie befahren eine Radfahrerschleuse bzw. einen eigenen Radverkehrs-Linksabbiegestreifen. Bei der indirekten FĂŒhrung verlĂ€uft die RadverkehrsfĂŒhrung zunĂ€chst ĂŒber die rechts einmĂŒndende StraĂe bis zu einer AufstellflĂ€che. Von dort kann der Radfahrer die StraĂe (mit und ohne Radwegefurt) ĂŒberqueren. Beide Möglichkeiten werden im Wesentlichen bei lichtsignalgeregelten Knotenpunkten angewendet, die direkte FĂŒhrung kann jedoch auch ohne Lichtsignalschutz (geringe KraftfahrzeugstĂ€rke notwendig) angeordnet werden.
Im Fall einer EinmĂŒndung kann ein sogenannter âAuffangradwegâ das Linksabbiegen ermöglichen. Dazu wird der Radverkehr ca. 20 Meter vor der Haltlinie aufgefangen und auf den seitlichen Radweg gefĂŒhrt. Am Ende des Auffangradweges befindet sich ein Lichtsignal, das den Weg ĂŒber die StraĂe freigibt. Vorteil dieser FĂŒhrung ist, dass sich die Radfahrer nicht auf dem Fahrstreifen bewegen mĂŒssen und damit nicht in Konflikt mit dem Kraftfahrzeugverkehr geraten.
Begleitet ein Radweg eine VorfahrtstraĂe mit EinmĂŒndungen und Kreuzungen, mĂŒssen an den EinmĂŒndungen Radwegefurten angelegt werden. ZusĂ€tzlich mĂŒssen nach den StraĂenbaurichtlinien und der Verwaltungsvorschrift zur StVO Sichtfelder freigehalten werden, damit sowohl querende Fahrzeuge als auch abbiegender LĂ€ngsverkehr Radfahrer auf dem Radweg rechtzeitig erkennen kann. Wartepflichtige Kfz sollen, ohne die Radwegfurt zuzustellen, den Radweg mindestens 20 m, in der Regel jedoch 30 m weit einsehen können. Vor EinmĂŒndungen sollen auf einer LĂ€nge von mindestens 20 m keinerlei sichthindernde Einbauten zwischen der Fahrbahn und dem begleitenden Radweg vorhanden sein. Auch das Parken am Fahrbahnrand beziehungsweise auf ausgewiesenen FlĂ€chen sollte dort, am besten durch bauliche Einrichtungen (vorgezogener Rinnstein) verhindert werden.cite-ref-31[31] Diese Regelungen gelten zunĂ€chst nur links der EinmĂŒndung. Handelt es sich um einen Zweirichtungsradweg, gelten sie auch rechts der EinmĂŒndung entsprechend.
Eine weitere Lösungsmöglichkeit der RadverkehrsfĂŒhrung an Knotenpunkten ist der sogenannte aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS), auch erweiterte FahrradaufstellflĂ€che (EFA) oder vorgezogene AufstellflĂ€che genannt, niederlĂ€ndisch opgeblazen fietsopstelstrook (OFOS oder OFO). Er kann bei lichtsignalgeregelten Knotenpunkten eingerichtet werden und verzichtet im Gegensatz zur Radfahrerschleuse auf ein Vorsignal. Stattdessen stoppt der Kraftfahrzeugverkehr bei Rot an einer etwas zurĂŒckgesetzten Haltlinie und der Radverkehr hat so die Möglichkeit rechts vorbeizufahren und sich vor den wartenden Fahrzeugen aufzustellen. Radfahrer brauchen so nicht im abgasbelasteten Wartebereich der Autos stehen, sie stehen im Sichtfeld der nachfolgenden Autofahrer, was die UnfallgefĂ€hrdung verringert, insbesondere mit rechtsabbiegenden Kfz, und Radfahrer werden direkt und nicht umwegig ĂŒber den Knotenpunkt gefĂŒhrt.cite-ref-32[32]
Regelungen fĂŒr Pedelecs
Pedelecs bis 25 km/h gelten verkehrsrechtlich als FahrrĂ€der. Sie dĂŒrfen die Radinfrastruktur wie ein gewöhnliches rein mechanisches Fahrrad nutzen. Andere motorisierte ZweirĂ€der, wie beispielsweise S-Pedelec, sind in Deutschland keine FahrrĂ€der und dĂŒrfen Radwege in der Regel nicht benutzen. Ausnahmen von diesem Verbot werden innerorts durch Zusatzzeichen (z. B. 1022-11, Mofas frei bzw. Zusatzzeichen S-Pedelec frei) fĂŒr Mofas bzw. S-Pedelec kenntlich gemacht. Auf Radwegen auĂerhalb geschlossener Ortschaften dĂŒrfen Mofas und E-Bikes Radwege benutzencite-ref-33[33].
Geschichte (Deutschland)
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte in Deutschland die Zahl der Radfahrer erheblich zugenommen. Damals besaĂen in MĂŒnchen 5â5,6 %, in Stuttgart trotz des bergigen GelĂ€ndes immerhin noch rund 3,8 % der Einwohner ein Fahrrad.cite-ref-1912-hdi-34-0[34]
Deshalb gab es erste Bestrebungen, sowohl auf LandstraĂen als auch in StĂ€dten Radfahrwege anzulegen, um âden Radfahrverkehr ungefĂ€hrlicher zu machenâ. Speziell innerhalb von StĂ€dten glaubte man, dass die StraĂenmitte hierfĂŒr am geeignetsten sei.cite-ref-35[35] Man wollte primĂ€r FuĂgĂ€nger vor Radfahrern schĂŒtzen, weil FahrrĂ€der âvermöge ihrer geringen Abmessungen weniger auffallen, [âŠ] durch keinerlei FahrgerĂ€usch sich bemerklich machen und sehr hĂ€ufig mit zu groĂer Geschwindigkeit sich bewegen, welche diejenige der anderen StraĂenfuhrwerke wesentlich ĂŒbertrifftâ. Als Breite wurden 2 bis 2,60 m empfohlen, und aus GrĂŒnden der Sicherheit und Bequemlichkeit der Radfahrer sollten Rampen vermieden und Radfahrwege auf gleicher Höhe wie die Fahrbahn gefĂŒhrt werden. Die AusfĂŒhrung sollte möglichst eben erfolgen. Die Verwendung von Asphalt wurde jedoch als âunangebrachter Luxusâ betrachtet.cite-ref-1912-hdi-34-1[34]
Der Ă€lteste noch bestehende Radweg in Deutschland ist der ab 1907 angelegte Anlagenring in Offenbach am Main mit baulich getrennter Radverkehrsanlage.cite-ref-36[36] Eine Radwegbenutzungspflicht existiert in Deutschland seit der EinfĂŒhrung der Reichs-StraĂenverkehrs-Ordnung (RStVO) vom 1. Oktober 1934:cite-ref-37[37]
âIst eine StraĂe fĂŒr einzelne Arten des Verkehrs bestimmt (FuĂweg, Fahrradweg, Reitweg) so ist dieser Verkehr auf den ihm zugewiesenen StraĂenteil beschrĂ€nktâ
â
AusfĂŒhrungsanweisung zur Reichs-StraĂenverkehrs-Ordnung, Teil B
Verhalten im Verkehr
, Abschnitt I
Verteilung des Verkehrs auf der StraĂe
.
BegrĂŒndet wurde die Benutzungspflicht u. a. damit, dass Deutschland zu den Olympischen Sommerspielen 1936 als verkehrstechnisch fortschrittliches Land erscheinen sollte:
âZeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden AuslĂ€nder einen neuen Beweis fĂŒr ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen StraĂen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.â
â
Aus einer PresseerklĂ€rung des Reichsverkehrsministeriums zur EinfĂŒhrung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der RStVO vom 1. Okt. 1934
Eine ausdrĂŒckliche Benutzungspflicht fĂŒr Radwege in der StraĂenverkehrs-Ordnung findet sich in der StVO § 27 (1) von 1937. Danach hatten Radfahrer die vorhandenen Radwege zu benutzen. Auf StraĂen ohne Radwege mussten sich Radfahrer am Ă€uĂersten rechten Rand der Fahrbahn halten. Wenn der FuĂgĂ€ngerverkehr nicht behindert wurde, durften Radfahrer auĂerhalb von geschlossenen Ortschaften auch die Bankette nutzen. GrundsĂ€tzlich hatten Radfahrer auĂerdem einzeln hintereinander zu fahren. Ein Nebeneinanderfahren war nur gestattet, wenn keine Behinderung des Autoverkehrs vorlag. Auf ReichsstraĂen mussten Radfahrer auĂerhalb von geschlossenen Ortschaften immer hintereinander fahren.cite-ref-39[39] Die Benutzungspflicht fĂŒr Radwege bedingt eine Verkehrssicherungspflicht der Kommunen. Bei rechtzeitig gemeldeten SchĂ€den, die nicht in angemessener Zeit entschĂ€rft werden, ist der StraĂenbaulasttrĂ€ger, also innerorts in der Regel die Kommune, im Falle eines dadurch mitverschuldeten Unfalls regresspflichtig.
Die Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrs-Ordnung bezeichnete Radfahrstreifen bis zum 1. September 2009 als weniger wĂŒnschenswert als baulich angelegte Radwege, obwohl sie den dort aufgestellten Anforderungen am ehesten entsprechen. Allerdings waren sie auch damals schon getrennten Rad- und Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen vorzuziehen. Radfahrstreifen werden manchmal mit den nachfolgend erlĂ€uterten Schutzstreifen fĂ€lschlich zusammenfassend als (Fahr-)Radspur oder Radstreifen bezeichnet.
Schutzstreifen wurden offiziell unter diesem Namen mit der StVO-Novelle von 1997 eingefĂŒhrt, davor und gelegentlich auch noch heute wurden sie als Angebots- oder Suggestivstreifen bezeichnet, wĂ€hrend Schutzstreifen bis 1997 AbstandsflĂ€chen bezeichneten,cite-ref-berndsluka-40-0[40] die heute Sicherheitstrennstreifen genannt werden.
Linksseitige Radwege
Von 1934 bis 1971 mussten, ab 1. MĂ€rz 1971 durften sie benutzt werden. Von 1980 bis 2013 war die Benutzung verboten, es sei denn, sie war durch Schilder verpflichtend. Seit 2013 gibt es sowohl die erlaubende als auch die verpflichtende Beschilderung: Ohne Beschilderung ist die Benutzung verboten.
Petition gegen die Radwegbenutzungspflicht
2007 hatte die Initiative Cycleride beim Bundestag eine zwischen 16. MĂ€rz 2007 bis 27. April 2007 im Internet von 16.976 Personen gezeichnete Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht eingereicht.cite-ref-petition-41-0[41] Erst am 18. MĂ€rz 2010 wurde das Verfahren abgeschlossen, dem Anliegen allerdings nicht entsprochen.
Juristische EinschrÀnkungen (Deutschland)
Erste EinschrÀnkung der Benutzungspflicht (Westdeutschland)
Von 1934 bis 1971 musste jeder Radweg benutzt werden, der als solcher zu erkennen war. Bei der Erkennbarkeit spielte (und spielt noch heute) die regionale StraĂenbautradition eine Rolle. Gab es an einer StraĂe nur einen Radweg, so musste dieser in beiden Richtungen benutzt werden.
Seit dem 1. MĂ€rz 1971 waren dann â weiterhin gleichermaĂen mit und ohne Schild â nur noch Radwege rechts der Fahrbahn benutzungspflichtig, linksseitige nicht mehr.
Seit 1980 dĂŒrfen linksseitige Radwege sogar nur noch benutzt werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung zugelassen ist.
Benutzungspflicht auf Anordnung
Sicherheits- und QualitĂ€tskriterien bestimmen, wann die StraĂenverkehrsbehörden die Benutzungspflicht eines Radweges anordnen dĂŒrfen. Dies gilt seit der sogenannten Radfahrernovelle der StraĂenverkehrsordnung sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, die am 1. September 1997 in Kraft trat. Gleichzeitig wurde angeordnet, bestehende Benutzungspflichten bis zum 3. Oktober 1998 anhand der QualitĂ€ts- und Sicherheitskriterien zu ĂŒberprĂŒfen. Das ist in den meisten FĂ€llen nicht geschehen.cite-ref-42[42]
Seit 1997 wird zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und nicht benutzungspflichtigen, damals so genannten âanderen Radwegenâ (s. u.) unterschieden. Vorher wurde der bis dahin geltende § 2 teilweise dahingehend ausgelegt, dass auch ohne Beschilderung und bei nicht-fahrbahnbegleitenden Radwegen eine Benutzungspflicht gelten wĂŒrde.
Als Grundprinzip gilt die Benutzung der Fahrbahn. Wenn Sicherheitskriterien dagegen sprechen, soll ein Radweg (ggf. auch auf Fahrbahnniveau, dann als Radfahrstreifen) angelegt werden. Die StraĂenverkehrsbehörde darf eine Radwegebenutzungspflicht nur dann anordnen, wenn im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfĂŒllt sind:
Verkehrstechnische Voraussetzungen fĂŒr die Anordnung
Nach § 45 Abs. 9 StVO von 2013 sind Verkehrszeichen â auch die Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241, die eine Radwegbenutzungspflicht implizieren â ânur dort anzuordnen, wo das auf Grund der besonderen UmstĂ€nde zwingend erforderlich ist. [âŠ] Insbesondere BeschrĂ€nkungen und Verbote des flieĂenden Verkehrsâ â hier sind unter anderem die Radfahrer gemeint, deren Wahlfreiheit aufgehoben werden soll â âdĂŒrfen nur angeordnet werden, wo auf Grund der besonderen örtlichen VerhĂ€ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer BeeintrĂ€chtigung der in den vorstehenden AbsĂ€tzen genannten RechtsgĂŒter erheblich ĂŒbersteigtâ. Die Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO lĂ€sst die Anordnung nur âaus VerkehrssicherheitsgrĂŒndenâ zu.
Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht durfte nach der Novelle von 1997 also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. November 2010cite-ref-bverwg-2010-11-18-43-0[43]) und nicht, damit zum Beispiel Autos unbehindert oder schneller fahren können. Bisher gibt es keine Nachweise, dass die Unfallgefahr auf Radwegen geringer ist als auf Fahrbahnen. Stattdessen gibt es sehr wohl Untersuchungen, die ein erhöhtes Unfallrisiko im Zusammenhang mit der Existenz von Radwegen aufzeigen. Damit ist die Pflicht zur Benutzung solcher Wege in vielen FĂ€llen auf dem Rechtsweg anfechtbar. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2010cite-ref-bverwg-2010-11-18-43-1[43] darf die Benutzungspflicht nur ausnahmsweise angeordnet werden.cite-ref-44[44]cite-ref-45[45] Insbesondere stellt der oft angefĂŒhrte unfallverhĂŒtende Entmischungsgrundsatz keinen zwingenden Aspekt dar. Denn dieser Grundsatz lieĂe sich praktisch auf alle bestehenden Radwege anwenden. WĂ€re ein solches allgemeines Argument zur BegrĂŒndung der Benutzungspflicht ausreichend, wĂŒrde das oben beschriebene Regel-Ausnahme-VerhĂ€ltnis des § 2 Abs. 4 StVO ins Gegenteil verkehrt. Gleiches gilt entkrĂ€ftend, wenn oftmals die aus der groĂen InstabilitĂ€t des Fahrrades herrĂŒhrenden GefĂ€hrdungen angefĂŒhrt werden (siehe Weblinks).
Von der strengen Voraussetzung des Satzes âInsbesondere BeschrĂ€nkungen und Verbote des flieĂenden Verkehrs dĂŒrfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen VerhĂ€ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer BeeintrĂ€chtigung der in den vorstehenden AbsĂ€tzen genannten RechtsgĂŒter erheblich ĂŒbersteigt.â wurden im Laufe der Jahre aber Ausnahmen auch fĂŒr Radverkehrsanlagen in die StVO aufgenommen. Schon seit der Neufassung von 2013 galt diese Anforderung nicht mehr fĂŒr Schutzstreifen und FahrradstraĂen. Seit dem 14. Dezember 2016cite-ref-46[46] gilt § 45 Abs. 9 Satz 3 ânicht fĂŒr die Anordnung von [âŠ] Sonderwegen auĂerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295)â. Benutzungspflichtige Radwege auĂerhalb geschlossener Ortschaften und benutzungspflichtige Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften dĂŒrfen nun auch angeordnet werden, wo keine besondere Gefahrenlage nach § 45 (9) Satz 3 besteht. Die Anforderungen an Radwege nach anderen Teilen des § 45 oder bauliche und andere Voraussetzungen nach der VwV-StVO bleiben bestehen. Mit der Erleichterung von Radfahrstreifen muss man bei Fehlen eines Nachweises der besonderen Gefahrenlage nicht mehr auf die meist schmaleren und bisher schon leichter anzuordnenden Schutzstreifen ausweichen, die aber von Kraftfahrzeugen mitbenutzt werden können.
Bauliche Voraussetzungen fĂŒr die Anordnung
Der Radweg soll bestimmte bauliche Voraussetzungen erfĂŒllen (unter anderem: lichte Breite [befestigter Verkehrsraum plus Sicherheitsraum] mindestens 1,50 m bzw. 2,50 m bei gemeinsamen FuĂ- und Radwegen, geradlinige WegfĂŒhrung und âzumutbare Beschaffenheitâ).cite-ref-vwv-stvo-2-9[2] Diese sind in der Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrs-Ordnung festgelegt, in der auch auf die Empfehlungen fĂŒr Radverkehrsanlagen hingewiesen wird, die ebenfalls Mindest- und Regelbreiten beschreibt. Ebenso sollen ausreichende FlĂ€chen fĂŒr den FuĂgĂ€ngerverkehr zur VerfĂŒgung stehen, wobei die Empfehlungen fĂŒr FuĂgĂ€ngerverkehrsanlagen und die Richtlinien fĂŒr die Anlage von StadtstraĂen zu berĂŒcksichtigen sind.cite-ref-47[47]
Viele Kommunalverwaltungen schildern demzufolge Radwege rechtswidrig benutzungspflichtig aus. Meist, weil sie die Radwege nicht auf die 1997 und 2013 geĂ€nderte Gesetzesgrundlage hin neu ĂŒberprĂŒft haben. Trotzdem mĂŒssen aber die Radwege benutzt werden, da auch rechtswidrige Verwaltungsakte (das Anbringen eines Verkehrsschildes ist ein solcher) wirksam sind.
AuĂerorts ist die Mindestbreite fĂŒr gemeinsame FuĂ- und Radwege (Zeichen 240) auf 2,00 m reduziert.
RĂ€umliche Begrenzung der Benutzungspflicht
Die Benutzungspflicht endet zusammen mit dem Weg, fĂŒr den diese angeordnet wurde. Dabei gilt zu beachten, dass der Weg auch ĂŒber Kreuzungen und EinmĂŒndungen fortgesetzt werden kann. Sollte das Ende des Weges nicht eindeutig erkennbar sein oder sollte die Benutzungspflicht eher enden, so kann eine Benutzungspflicht durch ein Verkehrszeichen aufgehoben werden. Dazu wird das Zusatzzeichen 1012-31 mit der Beschriftung âEndeâ unter einem Zeichen 237, 240 oder 241 angebracht. Diese Regelung erlaubt und erfordert eine Interpretation durch die Verkehrsteilnehmer, die individuell unterschiedlich ausfallen kann.
Die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), welche bis zum 1. September 2009 galt, enthielt eine deutlichere Formulierung: (Zu den Zeichen 237, 240 und 241, Abschnitt I, Ziffer 1): âDie Zeichen 237, 240 und 241 begrĂŒnden einen Sonderweg und kennzeichnen die Radwegebenutzungspflicht. Sie stehen dort, wo der Sonderweg beginnt. Sie sind an jeder Kreuzung und EinmĂŒndung zu wiederholen.â Seit 1. September 2009 ist diese Regelung nicht mehr in der Verwaltungsvorschrift enthalten, um die Anzahl der aufzustellenden Verkehrszeichen zu reduzieren.
Ausnahmen von der Benutzungspflicht
Die Benutzungspflicht muss von Radfahrern nur dann beachtet werden, wenn der Radweg eine erkennbare Alternative zur Fahrbahn darstellt, also neben ihr in derselben StraĂe verlĂ€uft (fahrbahnbegleitend). Bei abseits von Fahrbahnen gefĂŒhrten (eigenstĂ€ndigen) Radwegen stellt die Beschilderung mit Zeichen 237, 240 oder 241 einen Hinweis auf die Benutzungserlaubnis mit FahrrĂ€dern und grundsĂ€tzlich ein Benutzungsverbot fĂŒr andere Verkehrsarten dar.
Wenn ein als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg praktisch nicht benutzbar oder unzumutbar ist, z. B. durch parkende Kraftfahrzeuge oder andere Hindernisse, Baustellen oder fehlende SchneerĂ€umung, entfĂ€llt die Benutzungspflicht (vgl. LG Oldenburg, 29. Juli 1952, VkBl. 53, 190; OLG Naumburg, 8. Dezember 2011, AZ 1 U 74/11). Auf den Gehweg darf nicht ausgewichen werden, da dieser nur den FuĂgĂ€ngern vorbehalten ist. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle von 2001 sagt aus, dass schon eine Verletzung des âLuftraumsâ des Gehweges nur mit dem hineinragenden Lenker unzulĂ€ssig sei.cite-ref-48[48]
Der Radweg muss auch nicht benutzt werden, wenn nicht absehbar ist, wohin er fĂŒhrt, oder keine Auf- bzw. Abfahrmöglichkeit besteht. Zum Abbiegen können Radwege rechtzeitig vor der Kreuzung oder EinmĂŒndung verlassen werden, um sich dort einzuordnen. Wer jedoch ĂŒber eine RadverkehrsfĂŒhrung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und EinmĂŒndungsbereich folgen (§ 9 Abs. 2 StVO).
Bei FahrrĂ€dern, die nicht auf den Radweg passen, zum Beispiel DreirĂ€der und FahrrĂ€der mit AnhĂ€nger, soll die Nichtbenutzung von Radwegen ânicht beanstandet werdenâ (VwV-StVO: Zu § 2, Abs. 4, Satz 2, Punkt II.2.a (Randziffer 23)).cite-ref-vwv-stvo-2-10[2] Das ist jedoch keine generelle Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht fĂŒr diese FahrrĂ€der. Wirksamkeit und Rechtsfolge des Zusatzzeichens 1012-32 (Radfahrer absteigen), z. B. an einer Baustelle aufgestellt, sind umstritten. Es zeigt aber an, dass die Benutzung des Radweges nur eingeschrĂ€nkt möglich und nicht mehr verpflichtend ist. Es empfiehlt sich, die Fahrbahn zu benutzen oder auf dem Gehweg zu schieben.cite-ref-49[49]cite-ref-50[50]
Die Anordnung der Benutzungspflicht ist ein Verwaltungsakt der zustĂ€ndigen StraĂenverkehrsbehörde, gegen den Widerspruch und anschlieĂend Klage vor dem zustĂ€ndigen Verwaltungsgericht erhoben werden kann. In einigen BundeslĂ€ndern ist das Widerspruchsverfahren allerdings abgeschafft.
Umstritten ist die Rechtsmeinung, dass sich eine Benutzungspflicht von Schutzstreifen fĂŒr Radfahrer aus dem Rechtsfahrgebot ergibt. So gestehen Gerichtsurteile Radfahrern einen Seitenabstand von bis zu 80 cm vom Fahrbahnrand zu und schreiben bei parkenden Fahrzeugen einen Abstand von mindestens 1 m vor,cite-ref-51[51] was ggf. das Verlassen des Schutzstreifens erfordert.
Nicht benutzungspflichtige Radwege bzw. Radwege ohne Benutzungspflicht
Eine Benutzungspflicht fĂŒr einen Radweg ist gleichzeitig ein Verbot, mit dem Fahrrad die Fahrbahn (umgangssprachlich meist StraĂe genannt) zu befahren. Sie kann daher nur angeordnet werden, wenn auf Grund der örtlichen VerhĂ€ltnisse eine Gefahr besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am StraĂenverkehr ĂŒbersteigt. Gelten an Kreuzungen unterschiedliche Vorfahrtsregelungen, ist das ein Hinweis darauf, dass Radweg und Fahrbahn nicht zur selben StraĂe gehören.
Zum 1. September 1997 wurde der Begriff âanderer Radwegâ in die StVO aufgenommen, der seit dem 1. September 2009 durch den Begriff âRadweg ohne Benutzungspflichtâ abgelöst wurde. Radwege ohne Benutzungspflicht sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach auĂen erkennbar fĂŒr die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. Sie sind daher fĂŒr niemanden benutzungspflichtig, aber ausschlieĂlich dem Radverkehr vorbehalten. Zur Verdeutlichung können sie mit einem markierten Fahrradpiktogramm gekennzeichnet sein.
Erfahrungen mit der Aufhebung der Benutzungspflicht
Da die Kennzeichnung von Radwegen ohne Benutzungspflicht nicht eindeutig vorgeschrieben ist und zwischen LĂ€ndern und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wird, besteht oft Unklarheit ĂŒber die Berechtigung, den Weg mit dem Rad zu befahren.cite-ref-52[52] Andererseits wird die Benutzung der Fahrbahn anstelle eines den Anschein eines Radweges erweckenden Weges, aber eigentlich nicht benutzungspflichtigen Radweges von Kraftfahrern oft als Fehlverhalten interpretiert und mit unberechtigten Belehrungen, verbalen Attacken, Hupen, besonders nahem Ăberholen oder Selbstjustiz verfolgt.cite-ref-53[53]cite-ref-54[54]
Ăsterreich
BenĂŒtzungspflicht von Radfahranlagen
In Ăsterreich war bis Ende 2013 nach § 68 StVO auf StraĂen mit einer Radfahranlage diese mit einspurigen FahrrĂ€dern ohne AnhĂ€nger zu benutzen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung erlaubt war.
Was als Radfahranlage im Sinn der StVO gilt, ist in § 2 Abs. 1 Z. 11b. geregelt, die Unterteilung der Radfahranlagen in Z. 7. Radfahrstreifen, Z. 7a. Mehrzweckstreifen, Z. 8. Radweg, Z. 11a. Geh- und Radweg und Z. 12a RadfahrerĂŒberfahrt.cite-ref-55[55]
Durch die StVO-Novelle von 2013 wurde mit Wirkung vom 1. JĂ€nner 2014 die Möglichkeit zu nicht-benutzungspflichtigen Radwegen gegeben und fĂŒr diese ein neues Verkehrszeichen eingefĂŒhrt, wie in Frankreich ein blaues Quadrat mit weiĂem Fahrrad.cite-ref-56[56] Auch die Zeichen fĂŒr den gemeinsamen und den getrennten Geh- und Radweg gibt es nun zusĂ€tzlich quadratisch ohne BenĂŒtzungspflicht.
Ausnahmen von der BenĂŒtzungspflicht
âMit FahrrĂ€dern mit einem AnhĂ€nger, der nicht breiter als 100 cm ist, mit mehrspurigen FahrrĂ€dern, die nicht breiter als 100 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit RennfahrrĂ€dern darf die Radfahranlage benĂŒtzt werden; mit FahrrĂ€dern mit einem sonstigen AnhĂ€nger oder mit sonstigen mehrspurigen FahrrĂ€dern ist die fĂŒr den ĂŒbrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benĂŒtzen.â (§ 68 Abs. 1 StVO). Was ein Rennfahrrad ist, ist im § 4 der Fahrradverordnung geregelt; was im konkreten Fall eine Trainingsfahrt ist, bleibt der EinschĂ€tzung der beanstandenden Exekutive, bei Anzeige durch diese der Behörde und im Folgenden der Rechtsprechung im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens ĂŒberlassen.
Eine weitere Ausnahme gilt fĂŒr Rollerskater und Rollschuhfahrer: Diese dĂŒrfen neben den VerkehrsflĂ€chen fĂŒr FuĂgĂ€nger zwar auch die Radverkehrsanlagen benĂŒtzen; das gilt jedoch nicht auf Radfahr- und Mehrzweckstreifen auf der Fahrbahn auĂerhalb des Ortsgebietes, oder wenn das Rollerskaten und Rollschuhfahren auf solchen innerorts mit Bodenmarkierung verboten ist (siehe § 88a StVO Rollschuhfahren).
Von den Regelungen der Benutzungspflicht nicht ausgenommen sind alle Fahrzeuge, die entweder direkt nach Gesetz ableitbar (§ 2 Abs. 1 Z. 22 StVO i. V. m. Z. 20 und § 1 Abs. 2a KFG) oder die nach Feststellung des BMVIT als FahrrÀder gelten. So gelten z. B. Tretroller (nicht: Miniscooter), ElektrofahrrÀder und Segways als FahrrÀder.
Es besteht keine Möglichkeit, Radfahrern durch ein Zusatzschild das Befahren eines Gehsteigs zu erlauben.
WĂ€hrend in Deutschland einem straĂenunabhĂ€ngig gefĂŒhrten Radweg ein Vorrang vor einer kreuzenden StraĂe nur gewĂ€hrt werden kann, indem man ihm auf kurzer Strecke StraĂenstatus verleiht, gibt es in Ăsterreich (wie auch in Polen) die Möglichkeit, eine RadfahrerĂŒberfahrt einzurichten, analog zum Schutzweg (umgangssprachlich âZebrastreifenâ). Analog zu Schutzwegen, die mit weiĂen Querstreifen auf der Fahrbahn markiert werden, werden RadfahrerĂŒberfahrten mit weiĂen Quadraten auf beiden Seiten der Ăberfahrt markiert.
Schweiz
Entgegen dem in der Schweiz alltĂ€glichen Sprachgebrauch âVeloâ werden in den nationalen Regelwerken auf Deutsch die Begriffe âFahrradâ, kurz âRadâ, und âRadfahrerâ verwendet.cite-ref-59[59]
FĂŒr die Organisation und Gestaltung der Fahrrad-Infrastruktur gibt es unterschiedliche HandbĂŒcher, die teilweise nur fĂŒr einzelne Kantone verbindlich sind.cite-ref-60[60] Jedoch wurde auf nationaler Ebene am 23. September 2018 ĂŒber den "Bundesbeschluss vom 13. MĂ€rz 2018 ĂŒber die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege" (Gegenentwurf zur zurĂŒckgezogenen Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)») abgestimmt: Der Bundesbeschluss wurde mit 73,6 % angenommen. Am 19. Mai 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen "Bundesgesetz ĂŒber die Velowege" (Veloweggesetz) zu HĂ€nden des Parlaments verabschiedet.cite-ref-61[61] Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich in Arbeit: Am 28. September 2021 hat der StĂ€nderat mit 27 zu 14 Stimmen das Verbandsbeschwerderecht fĂŒr Fahrrad-Organisationen wie Pro Velo Schweiz oder Velokonferenz Schweiz aus der Vorlage gestrichen.cite-ref-62[62] Am 2. MĂ€rz 2022 wurden die Ănderungen vom Nationalrat angenommen.cite-ref-63[63] Am 18. MĂ€rz 2022 wurde das Veloweggesetz vom National- und StĂ€nderat in der Schlussabstimmung angenommen.cite-ref-64[64] Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft,cite-ref-65[65] wie vom Bundesrat am 2. Dezember 2022 beschlossen.cite-ref-66[66]
In der Schweiz sind Radwege und Radstreifen immer benutzungspflichtig, letztere auch dort, wo wie zumeist ĂŒblich, die gelben Begrenzungslinien gestrichelt sind. Wenn dreispurige FahrrĂ€der und Gespanne den ĂŒbrigen Veloverkehr behindern, mĂŒssen sie stattdessen auf der Fahrbahn fahren. Allerdings wird der Radverkehr in wesentlich gröĂerem MaĂ als in Deutschland im Mischverkehr auf der Fahrbahn gefĂŒhrt. UnterstĂŒtzt wird das Velofahren auf StraĂen ohne langstreckige Radverkehrsanlagen durch punktuelle FĂŒhrungselemente wie AufstellflĂ€chen und kurze Radstreifen (auch fĂŒr Linksabbieger) an groĂen Verkehrsknoten sowie nicht zuletzt durch die Fahrradwegweisung, die durch ihre burgunderrote Farbe auch Autofahrern ins Auge fĂ€llt.
Auf den meisten schweizerischen Kreisverkehren werden UnfĂ€lle durch riskantes Ăberholen und Ăbersehen z. B. im "toten Winkel" dadurch vermieden, dass die FahrrĂ€der vor dem Kreisverkehr in die Fahrbahn eingefĂ€delt werden und auf der Ringspur alle Fahrzeuge hintereinander fahren. Damit die Radelnden in der Mitte der Ringspur fahren, sind in der Schweiz Kreisverkehre vom Gebot ausgenommen, möglichst weit rechts zu fahren.
Ebenfalls ist es ausdrĂŒcklich erlaubt, an groĂen Kreuzungen den entsprechenden Abbiege- oder Geradeausfahrstreifen zu wĂ€hlen. An groĂen PlĂ€tzen und schwer zu ĂŒberquerenden HauptstraĂen wird in EinzelfĂ€llen durch Piktogramme erlaubt, auf dem linksseitigen Gehweg zu fahren. AuĂer auf Radwegen ist es im Verlauf ausgeschilderter Radwanderwege auch in NebenstraĂen erlaubt, zu zweit nebeneinander zu radeln.
Ăbriges Europa
Belgien
In Belgien sind alle Radwege benutzungspflichtig. Die belgische StraĂenverkehrsordnung macht auĂerdem keinen Unterschied zwischen Radweg und Radfahrstreifen.cite-ref-67[67]cite-ref-68[68] Dementsprechend gibt es besonders im flĂ€mischen Landesteil zahlreiche Zwischenformen vom klassischen Bordsteinradweg ĂŒber Stolperkanten und Abtrennung durch den Rinnstein bis zu reinen Markierungen auf der Fahrbahn. Dabei sind beiderseits durch gestrichelte Linien begrenzte Radfahrstreifen auch ohne Radwegschild oder Piktogramme benutzungspflichtig.
Suggestivstreifen hingegen haben im Gegensatz zu den Niederlanden hÀufig Fahrradpiktogramme und sind, wenn eingefÀrbt, dann nie rot.
Im flĂ€mischen Landesteil ist das Radwegenetz sehr dicht. AuffĂ€llig ist, dass der Beschilderung zufolge selbst innerorts viele StraĂen beiderseits Radwege haben, aber keine Gehwege. Nicht selten sind unzureichende, schmale Nebenanlagen als Radweg ausgewiesen, die kein Gehweg von Hausecken und HauseingĂ€ngen trennt. Das Zeichen âgetrennter Rad- und Gehwegâ findet man, zusammen mit einer entsprechenden FlĂ€chengestaltung, allenfalls in GeschĂ€ftsstraĂen im Ortskern. Das Zeichen âgemeinsamer Rad- und Gehwegâ existiert durchaus, wird aber fast nur an straĂenunabhĂ€ngigen Wegen aufgestellt.
Im wallonischen Landesteil sind Wege gleicher Bauart wie flĂ€mische âRadwegeâ groĂenteils Gehwege â was das Radfahren sehr erleichtert.
Auch die Hauptstadtregion BrĂŒssel setzt mehr auf die Ăffnung von EinbahnstraĂen und die Umwidmung von Autofahrstreifen zu Radfahrstreifen, als auf klassische Radwege.cite-ref-69[69] Hier gibt es auch anteilig genutzte Fahrstreifen mit Fahrradpiktogrammen nach französischem Vorbild. Seit 2012 lĂ€uft ein Modellversuch, an einzelnen Kreuzungen Radfahrern das Rechtsabbiegen bei roter Ampel zu erlauben.
In allen Landesteilen wurden, zunĂ€chst teilweise geschottert, in den letzten Jahren fast nur noch asphaltiert, viele stillgelegte Bahnstrecken als Radwege hergerichtet. In der Wallonie bilden sie einen groĂen Teil des RAVeL-Netzes. WĂ€hrend das Freizeitradeln (in Belgien zu einem groĂen Teil in der sportlichen Form) dadurch deutlich verbesserte Bedingungen erhielt, sind die fĂŒr den Alltagsverkehr wichtigen VerknĂŒpfungen zwischen diesen Trassen und dem normalen StraĂennetz vielerorts unzureichend.
Frankreich
In Frankreich sind pistes cyclables (französisch fĂŒr âRadwegeâ) und bandes cyclables (âRadfahrstreifenâ), zusammen auch als voies cyclables bezeichnet, nur in einigen Regionen anzutreffen, allerdings in fast allen gröĂeren StĂ€dten. Beide können je nach Beschilderung benutzungspflichtig (obligatoire) sein oder nicht-benutzungspflichtig (non-obligatoire, auch conseillĂ©e, d. h. âempfohlenâ). Die Schilder fĂŒr Benutzungspflicht entsprechen den deutschen, die fĂŒr conseillĂ©e sind bei gleicher Farbgebung viereckig. DarĂŒber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, durch Reihen von Fahrradpiktogrammen auf Fahrbahnen Radler wie Autofahrer darauf hinzuweisen, dass dort geradelt werden soll und darf. Eine Fahrbahn oder einen allgemeinen Fahrstreifen mit dieser Kennzeichnung nennt man voie partagĂ©e, entsprechend der nordamerikanischen shared lane (anteilig genutzter Fahrstreifen).
Wie der französische Alltagsradlerverband FĂ©dĂ©ration française des Usagers de la Bicyclette beklagt, kommen die lokalen Behörden mit dem Austausch runder gegen eckige Schilder nicht nach.cite-ref-70[70] Ăhnlich ist es mit der Freigabe von EinbahnstraĂen; eigentlich soll man durch alle EinbahnstraĂen in Tempo-30-Zonen in Gegenrichtung radeln dĂŒrfen, aber bei einem groĂen Teil fehlt noch die entsprechende Beschilderung.cite-ref-71[71] Im Gegensatz zu Deutschland gibt es eine Kennzeichnung fĂŒr endende Radwege, das jeweilige Radwegeschild zeigt dann einen roten Strich von links unten nach rechts oben. Radfahrer auf französischen Radwegen haben an Kreuzungen/EinmĂŒndungen meist Nachrang, d. h. sehr hĂ€ufig sind fĂŒr den Radweg Verkehrszeichen aufgestellt, die explizit die Vorfahrt nehmen.
Nach zweijĂ€hriger Pilotphase wurde den Gemeinden 2012 erlaubt, mittels Verkehrszeichen oder Blinklicht Radfahrern das Rechtsabbiegen bzw. Geradeausfahren an EinmĂŒndungen bei roter Ampel zu erlauben.cite-ref-72[72] FĂŒr alle Fahrzeuge zusammen gibt es diese Möglichkeit schon seit ĂŒber zehn Jahren, wobei dem deutschen GrĂŒnpfeil ein gelbes Blinklicht entspricht.
Italien
In Italien sind Radwege bisher grundsĂ€tzlich benutzungspflichtig,cite-ref-73[73] jedoch mĂŒssen Radrennfahrer beim Training den Fahrradweg nicht benutzen. Die StraĂenverkehrsordnung unterscheidet FuĂgĂ€ngerĂŒbergĂ€nge und FahrradĂŒberwege. Zu letzteren wird allerdings auch gerechnet, was in Deutschland eine Markierung zur Verdeutlichung der normalen Vorfahrt straĂenbegleitender Radwege an HauptstraĂen wĂ€re.cite-ref-74[74]
Niederlande
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Hauptartikel
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Radfahren in den Niederlanden
In den Niederlanden sind die meisten Fahrradwege benutzungspflichtig,cite-ref-75[75] aber es gibt auch ein paar straĂenbegleitende Radwege ohne Benutzungspflicht, das entsprechende Verkehrszeichen zeigt das Wort âfietspadâ ausgeschrieben. Insgesamt ist das Radwegenetz noch dichter als in Deutschland. Fahrradwege mĂŒssen auch von Mofas benutzt werden, einige auch von Mopeds. Das entsprechende Verkehrszeichen zeigt auf blauem Grund ein Fahrrad und ein Kleinkraftrad.
Ein Zeichen Gemeinsamer FuĂ- und Radweg gibt es nicht, wo kein Gehweg vorhanden ist, haben FuĂgĂ€nger den Radweg zu benutzen.
Nur durch andere Pflasterung oder rote Farbe mit gestrichelter Grenzlinie gekennzeichnete Streifen am Fahrbahnrand ohne Fahrradpiktogramme sind keine benutzungspflichtigen Radfahrstreifen, sondern Suggestivstreifen ohne rechtliche Verpflichtungen. Ihre Funktion Ă€hnelt trotz anderer Gestaltung etwas den shared lane markings angelsĂ€chsischer LĂ€nder, mit dem groĂen Unterschied, dass jene bewusst nicht zu nahe am Fahrbahnrand platziert werden. Nicht verwechselt werden dĂŒrfen sie mit Randstreifen (Kantstroken), ebenfalls mit gestrichelter Abgrenzung aber im FlĂ€chenmaterial der Fahrbahn, auf denen möglichst nicht geradelt werden soll.cite-ref-76[76]
Das niederlĂ€ndische Verkehrsforschungsinstitut CROWcite-ref-77[77] empfiehlt, bei Kreisverkehren nur innerorts dem Radverkehr Vorrang vor den angeschlossenen StraĂen zu geben. TatsĂ€chlich mĂŒssen in manchen Gegenden die Fietsers auch innerorts warten, in anderen haben sie auch an Kreisverkehren auĂerorts Vorfahrt. Der Fietsersbondcite-ref-78[78] beklagt die Unfallgefahr durch uneinheitliche Regelungen. Ein- und Zweirichtungsradwege sind deutlicher unterschieden und die Zweirichtungsradwege verkehrsgerechter gestaltet als in Deutschland. Auf Rundum-GrĂŒn wird, etwa in Groningen, mit warnenden Schildern hingewiesen.
Das Rechtsabbiegen auf einem Radweg, der an einer roten Kfz-Ampel vorbeifĂŒhrt, in Deutschland allgemein zulĂ€ssig, ist in den Niederlanden nur mit einem speziellen Verkehrszeichen erlaubt.
FĂŒr den Verkehr in BallungsrĂ€umen und zwischen benachbarten StĂ€dten haben die Niederlande begonnen, ein Netz von Fietssnelwegen (Radschnellwegen) zu entwickeln. Allerdings verlaufen diese manchmal entlang von Autobahnen und SchnellstraĂen, sind also zwar schnell, aber nicht angenehm. Fertiggestellte Teilstrecken sind schon mit den endgĂŒltigen Wegweisern versehen; am Ende einer solchen Ausbaustrecke ist dann zusammen mit der komfortablen Trassierung auch mit der Wegweisung Schluss.
Tschechien
In Tschechien gibt es nicht nur in einigen StĂ€dten und an einzelnen groĂen LandstraĂen Radwege neben der Fahrbahn, sondern auch drei Arten von RadverkehrsfĂŒhrung auf der Fahrbahn. Abgegrenzte Streifen zum Radfahren (cyklistickĂœ jĂzdnĂ pruh, âRadfahrstreifenâ) können âweichâ durch eine ĂŒberfahrbare gestrichelte Linie vom Autofahrstreifen getrennt sein und entsprechen dann deutschen Schutzstreifen, oder sie sind wie deutsche Radfahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie strikt abgetrennt und werden dann vyhrazenĂœ jĂzdnĂ pruh (âReservierter Fahrstreifenâ) genannt. DarĂŒber hinaus gibt es noch die RadverkehrsfĂŒhrung ohne Begrenzungslinie (entsprechend den angelsĂ€chsischen shared lanes) mittels Piktogrammreihe, tschechisch piktogramovĂœ koridor.
GroĂbritannien
Im Vereinigten Königreich ist die Benutzung von Fahrradwegen und Fahrradspuren freiwillig. Im Vereinigten Königreich wurde 2007 im letzten Moment eine geplante Empfehlung im Highway Code abgewendet,cite-ref-79[79]cite-ref-80[80] dass Radwege benutzt werden mĂŒssen.
Spanien
In Spanien gibt es nach französischem Vorbild die Unterscheidung zwischen benutzungspflichtigem Radweg mit rundem Schild und Radweg ohne Benutzungspflicht mit quadratischem Schild.
Zudem gilt eine Helmpflicht auĂerhalb von geschlossenen Ortschaften, fĂŒr Personen unter 16 Jahren ĂŒberall.cite-ref-81[81]
AuĂerhalb Europas
Nordamerika
In den Vereinigten Staaten sind in einigen Bundesstaaten und Kanada in der Provinz QuĂ©bec Radwege und Radfahrstreifen benutzungspflichtig, in den meisten aber nicht. In beiden LĂ€ndern (und ebenso in Westaustralien) gibt es bei der RadverkehrsfĂŒhrung auĂer Formen der Separation, also Radwegen neben der Fahrbahn (cycletrack) und Radfahrstreifen (bicycle lane), auch Formen der integrativen RadverkehrsfĂŒhrung. Sie werden als shared lane (âanteilig genutzter Fahrstreifenâ) bezeichnet, die entsprechenden Piktogramme als sharrow (aus share und arrow, also etwa âTeilhaberpfeilâ). Die in relativ dichter Folge auf dem gemeinsam zu nutzenden Fahrstreifen aufgebrachten Fahrradpiktogramme erinnern die Autofahrer daran, dass sie hier mit Radfahrern zu rechnen haben, und die Radfahrer daran, auf der Fahrbahn, in der Mitte oder auf der rechten HĂ€lfte eines Fahrstreifens zu fahren, aber nicht zu nah an parkenden Autos.
In den Vereinigten Staaten wie auch in Kanada sind Radfahrstreifen in KreuzungsnĂ€he z. T. grĂŒn eingefĂ€rbt (Ă€hnlich der roten EinfĂ€rbung in Deutschland), um sie besser von anderen Fahrstreifen abzuheben und die Aufmerksamkeit fĂŒr den Radverkehr zu erhöhen.cite-ref-82[82]
Lateinamerika
In Lateinamerika werden Radwege als CiclovĂas bezeichnet und sind vor allem innerorts vorhanden. AuĂerorts dienen z. T. VĂas Verdes dem Radverkehr.
Brasilien
Positionen und EinschÀtzungen zu Radverkehrsanlagen
GrĂŒnde fĂŒr die Anlage von Radverkehrsanlagen
Radverkehrsanlagen wurden aus Sicht der Verkehrsplanung und -politik aus vier HauptgrĂŒnden angelegt:
âą Zur Verbesserung des Verkehrsflusses fĂŒr Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn sowie der Radfahrer auf der Radverkehrsanlage
⹠Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Trennung motorisierter Verkehr/Radverkehr
⹠Zur Förderung von Naherholung, Radverkehr und Tourismus (Radwanderwege)
âą Um einen besseren Belag anzubieten (zum Beispiel bei Fahrbahnen mit grobem Pflaster)
Auch der Schutz der Radfahrer vor gesundheitsgefĂ€hrdenden Abgasen gilt als Argument fĂŒr die Anlage von Radverkehrsanlagen. Durch die Möglichkeit, an Kraftfahrzeugen vorbeizufahren, mĂŒssen sich Radfahrer nicht direkt hinter deren Auspuffrohren aufhalten und bewegen sich damit auĂerhalb der Stelle der gröĂten Schadstoffkonzentration.cite-ref-83[83]
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Ausgestaltung der Fahrrad-Infrastruktur eine groĂe Rolle spielt bei der Entscheidung fĂŒr das Fahrrad als Verkehrsmittel an sich sowie bei der Wahl der von Start zu Ziel gewĂ€hlten Route.cite-ref-84[84] Daher kann der Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur nicht nur dazu beitragen, dass insgesamt mehr Menschen das Fahrrad als Verkehrsmittel wĂ€hlen, sondern eine geeignete Gestaltung der Radverkehrsanlagen kann auĂerdem dazu genutzt werden, den Fahrradverkehr auf bestimmte Routen zu verlagern (beispielsweise um die Unfallgefahr zu verringern). Radfahrer zeigen hierbei jedoch unterschiedliche PrĂ€ferenzen, welche Routendimensionen dabei besonders wichtig sind - daher ist fĂŒr eine effektive und zielgerichtete Gestaltung der Fahrrad-Infrastruktur notwendig, die verschiedenen Nutzergruppe zu kennen und adĂ€quat zu berĂŒcksichtigen.cite-ref-85[85]
Nutzer wĂŒnschen sich auch in Deutschland in der Mehrheit eine vom Kfz-Verkehr separierte Radinfrastruktur. In der reprĂ€sentativen Online-Befragung des Fahrrad-Monitor Deutschland 2017 antworteten 70 % der Radfahrer auf die Frage âGrĂŒnde fĂŒr Unsicherheit - Warum fĂŒhlen Sie sich (eher) unsicher? (Mehrfachnennung möglich)â, dass sie sich unsicher fĂŒhlen, weil es zu wenig separierte Radwege gibt.cite-ref-86[86]
Im Projekt âRadwege-Checkâ wurden per Umfrage RadverkehrsfĂŒhrungsformen nach ihrer subjektiven Sicherheit bewertet. Den Teilnehmern wurden verschiedene 3D-Bilder von Verkehrssituationen gezeigt: Radfahren auf der Fahrbahn zusammen mit Kfz bei Tempo 50, auf einen Radfahrstreifen, auf mit Pollern abgetrennten geschĂŒtzten Radfahrstreifen usw. Jedes der Motive konnte mit âsicherâ, âeher sicherâ, âeher unsicherâ bzw. âunsicherâ bewertet werden. Insgesamt standen etwa 1.800 Verkehrssituationen auf 3.000 3D-Motiven zur Auswahl. Rund 22.000 Teilnehmer bewerteten durchschnittlich 22 Situationen. Die Nutzer konnten sowohl aus der Fahrrad-, wie auch aus der Autoperspektive bewerten. Die Auswertungen zeigen, dass die meisten Radfahrer sich auf vom Kfz separierten Radverkehrsanlagen am sichersten fĂŒhlen. Ein groĂer Unsicherheitsfaktor ist ferner der ruhende Kfz-Verkehr (Gefahr âDooringâ als AutotĂŒrenunfall). Beispielsweise fĂŒhlten sich 95 % auf einem breiteren Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, der mit BlumenkĂ€sten vom Kfz-Verkehr abgetrennt ist, âsicherâ bzw. âeher sicherâ (Index âfeel safeâ). Ist der Radfahrstreifen nur durch eine weiĂe Linie vom Kfz-Verkehr mit Tempo 50 abgetrennt, so sinkt der Index âfeel safeâ auf 42 %. Wird der Radverkehr dagegen gemeinsam mit den Linienbussen auf einer Busspur gefĂŒhrt, so fĂŒhlen sich nur noch 19 % der Radfahrenden âsicherâ bzw. âeher sicherâ. FĂ€hrt der Radverkehr mit Tempo 50 gemeinsam auf der Fahrbahn, so sinkt der Index âfeel safeâ auf 12 %. Sind im Fahrstreifen zusĂ€tzlich noch Tramschienen enthalten, so fĂŒhlen sich gerade einmal 6 % der Radfahrenden âsicherâ bzw. âeher sicherâ.cite-ref-87[87]
Das Bundesministerium fĂŒr Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichte im Sommer 2022 den Leitfaden âEinladende Radverkehrsnetzeâ. Die FachbroschĂŒre ruft dazu auf, geschlossene Radverkehrsnetze zu errichten. Laut BroschĂŒre soll aus Sicht der â11-jĂ€hrigen Lauraâ geplant werden. Planer sollen alle Bereiche eines Radverkehrsnetzes so konzipieren, das dort auch Kinder, die verkehrsrechtlich in Deutschland ab 11 Jahren die StraĂe nutzen mĂŒssen, sicher Radfahren können. So wird sichergestellt, dass sich auch Zielgruppen mit einem erhöhten SicherheitsbedĂŒrfnis auf das Fahrrad trauen.
In 3-D-Animationen werden Radverkehrsstandards aufgezeigt, die an die niederlĂ€ndische Radinfrastruktur angelehnt sind. Entlang von StraĂen sollen dabei sichere bauliche Radverkehrsanlagen entstehen. Radachsen entlang von stĂ€dtischen HauptverkehrsstraĂen sollen im Einrichtungsverkehr eine Breite von 2,5 m erhalten, damit auch mehrspurige RĂ€der wie LastenrĂ€der sicher ĂŒberholt werden können. Die FachbroschĂŒre empfiehlt ferner die Anlage von geschĂŒtzten Radfahrstreifen auf diesen stĂ€dtischen Radhauptrouten, um die Gefahren durch Falschparken weitgehend auszuschlieĂen.
An Einfahrten und untergeordneten EinmĂŒndungen sollen die Radverkehrsanlagen mit Hilfe von Aufpflasterungen und Rampensteinen baulich abgesichert werden. Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen sollen getrennte Ampelphasen fĂŒr den geradeaus fahrenden Radverkehr und rechts abbiegenden Kfz-Verkehr erhalten. Ferner empfiehlt die FachbroschĂŒre Kreuzungen mit umlaufenden baulichen Radwegen auszustatten. An Kreisverkehren innerorts sollen baulich separierte umlaufende Radverkehrsanlagen mit Vorrang vor dem Kfz-Verkehr entstehen.cite-ref-88[88]
Kritik und Sicherheit
Einige internationale statistische Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich höhere Unfallzahlen auf Radwegen gegenĂŒber gemeinsam von allen Fahrzeugen genutzten Fahrbahnen, dem sogenannten Mischverkehr auf der Fahrbahn.cite-ref-bast-262-90-0[90]cite-ref-bast-1993-91-0[91]cite-ref-bmfv-1991-92-0[92]cite-ref-adfc-1988-93-0[93]cite-ref-sluka-94-0[94] Vor allem bei rĂ€umlich von der Fahrbahn getrennten Radwegen wird eine erhöhte Unfallgefahr ausgewiesen. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei UnfĂ€llen auf Fahrbahnen.
Die Datenerhebungen stammen vornehmlich aus den 1980er und 1990er Jahren, fĂŒr Berlin auch aus dem 21. Jahrhundert. Ein Teil der SekundĂ€rliteratur wie parlamentarische Schriftwechsel oder Publikationen der Deutschen Verkehrswacht zitiert die Ergebnisse von Originalarbeiten recht unkritisch. Das gilt sowohl fĂŒr Schriften, die vor den Risiken von Radwegen warnen, als auch solche, die vor StraĂen ohne Radwege warnen. Manche Originalarbeiten der Verkehrsforschung (gleich welchen Themas) enthalten Verzerrungen durch nicht untersuchte EinflĂŒsse, durch methodische Fehler der Statistikcite-ref-95[95] oder durch ungesicherte Interpretationen hinsichtlich der KausalitĂ€tsrichtung von Korrelationen.
Mehrere Untersuchungen sind Ă€uĂerst vorsichtig hinsichtlich der Ăbertragbarkeit auf allgemeine Aussagen. Untersuchungen, die allgemeingĂŒltig einen Sicherheitsgewinn durch die Anlage von Radverkehrsanlagen nachweisen und damit die Aussagen der Studien widerlegen, sind hingegen nicht bekannt. Allerdings wurde die Sicherheit des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn bisher nur selten untersucht und wenn, dann nicht mit vergleichbaren Methoden wie bei den Radverkehrsanlagen.cite-ref-96[96] Zahlreich sind hingegen Risikovergleiche zwischen verschiedenen Gestaltungsformen. Die aus den Zahlen abgeleiteten Empfehlungen können in manchen Punkten von Land zu Land oder auch im Zeitverlauf gegensĂ€tzlich sein.cite-ref-1-97-0[97]cite-ref-98[98]
Das Sicherheitsrisiko bzw. gehĂ€ufte Auftreten von UnfĂ€llen auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung von Radverkehrsanlagen, insbesondere von Radwegen, wird auf verschiedene Ursachen zurĂŒckgefĂŒhrt:
âą Bis Mitte des 20. Jahrhunderts war die gemeinsame Nutzung der gesamten StraĂenflĂ€che durch FuĂgĂ€nger, Radfahrer, Kutschen und Automotbile ĂŒblich. Es gab so gut wie keine Markierungen auf dem StraĂenpflaster und kaum Verkehrsschilder. Die Verkehrsteilnehmer waren gezwungen, das gegenseitige Verhalten aufmerksam zu beobachten, um einander auszuweichen. In solchen Situationen bewegen sich motorisierte Verkehrsteilnehmer wesentlich rĂŒcksichtsvoller und langsamer als auf linear gekennzeichneten Fahrspuren. Einige wenige Kommunen versuchen diesen Zustand mit dem Konzept des Shared Space wieder herzustellen.
âą Radfahrer auf Radwegen werden von Kraftfahrern schlechter wahrgenommen, da sie sich auĂerhalb der auf die Fahrbahn konzentrierten Wahrnehmung der FahrzeugfĂŒhrer bewegen. Abbiegende, einbiegende und aus GrundstĂŒcken einfahrende FahrzeugfĂŒhrer ĂŒbersehen Radfahrer auf Radwegen leicht oder missachten sie. Die resultierenden Vorfahrtsverletzungen unterbrechen den Fluss des Radverkehrs und gefĂ€hrden Radfahrer. Fehlerhaftes Abbiegen und andere Vorfahrtsverletzungen sind die hĂ€ufigsten Ursachen von UnfĂ€llen mit Schuld beim Kfz-FĂŒhrer.cite-ref-unfallforschung-difu-2012-101-0[101]
Dies und das folgende Argumente gelten in verstĂ€rktem MaĂ fĂŒr linksseitig verlaufende Radwege, da dort andere Verkehrsteilnehmer nicht mit Radfahrern âauf der falschen Seiteâ rechnen. Das gilt unabhĂ€ngig davon, ob die linksseitige Benutzung erlaubt oder gar verpflichtend ist.
âą Radverkehrsanlagen werden an Kreuzungen hĂ€ufig nicht entsprechend der StVO nach Fahrtrichtungen angeordnet. Liegt die Geradeausspur der Radfahrer rechts der Rechtsabbiegespur, so werden UnfĂ€lle mit rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen wahrscheinlicher. FĂŒr links vom Rechtsabbiegestreifen liegende Radfahrstreifen sind hingegen Sicherheitsvorteile nachgewiesen worden.cite-ref-bast-262-90-1[90]
âą Vorgeschriebene SicherheitsabstĂ€nde zu parkenden Fahrzeugen, zu FuĂgĂ€ngern, beim Ăberholen, zu Hindernissen, an EinmĂŒndungen (um den Ăberblick zu wahren) etc. sind auf Radwegen oft nicht einzuhalten.
âą Radwege sind oft schlechterer QualitĂ€t. Standards bezĂŒglich der Breite, Kurvenradien (besonders im Hinblick auf die schnelleren ElektrofahrrĂ€der und Pedelecs), Hindernisfreiheit, OberflĂ€chengĂŒte, Höhengleichheit beim Ăbergang zur Fahrbahn an Kreuzungen und Sichtbeziehungen an nachgeordneten StraĂeneinmĂŒndungen werden oft nicht eingehalten. Die Wurzeln von StraĂenbĂ€umen heben oft den Fahrbelag an. Die Wartung und Instandhaltung ist oft ungenĂŒgend.
âą Auf dem Radweg abgestellte Kraftfahrzeuge zwingen hĂ€ufig zum Ausweichen unter Nutzung der Fahrbahn, was gefĂ€hrlich ist und oft ein Abbremsen erfordert. Zu nah an Kreuzungen geparkte Kraftfahrzeuge fĂŒhren zu UnfĂ€llen, indem sie die Sicht der Autofahrer auf den Radweg behindern. Kontrollen werden in vielen Kommunen zu selten durchgefĂŒhrt.
âą Radwege sind oft stĂ€rker verschmutzt, wodurch die Gefahr von StĂŒrzen steigt. Ursache sind einerseits die fehlende Reinigung durch Fahrtwind von fahrenden Kraftfahrzeugen, andererseits hĂ€ufig schlechtere Reinigung und SchneerĂ€umung durch die StraĂenbaulasttrĂ€ger. Gelegentlich werden bei der StraĂenreinigung Unrat und Schnee von der Fahrbahn auf den Radweg befördert. Innerhalb vieler Ortschaften ist die Reinigungspflicht von Rad- und FuĂwegen den Anliegern ĂŒbertragen und wird nicht, wie bei der Fahrbahn, von den kommunalen Betrieben wahrgenommen. Speziell an unbewohnten oder brachliegenden GrundstĂŒcken werden die Wege dann hĂ€ufig wenig gepflegt. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge verschmutzen Radwege.
âą FuĂgĂ€nger nehmen die Radwege schlecht wahr oder ignorieren sie, u. a. bei gemischter Nutzung oder wenn Abgrenzungen zum BĂŒrgersteig schwer zu erkennen sind.
âą Radverkehrsanlagen sind hĂ€ufig nicht stetig oder unĂŒbersichtlich gefĂŒhrt. FĂŒr den Radfahrer werden dadurch gefĂ€hrliche FahrvorgĂ€nge erforderlich, wie z. B. ungesichertes EinfĂ€deln in den Mischverkehr auf der Fahrbahn am Ende eines Radwegs.
âą Viele Kraftfahrer kennen oder akzeptieren die Ausnahmen der Benutzungspflicht von Radwegen nicht und reagieren auf Radfahrer, welche die StraĂe benutzen, ohne RĂŒcksicht, mit Nötigungen und mutwilligen GefĂ€hrdungen.cite-ref-102[102] Das betrifft insbesondere
âą Radwege ohne Benutzungspflicht,
âą Radfahrer, die zum Abbiegen die Radverkehrsanlagen verlassen oder
âą Radfahrer, die wegen Unbenutzbarkeit der Radwege auf der Fahrbahn fahren (aufgrund schlechtem Zustand, ĂberfĂŒllung, Hindernissen etc.).
âą Richtungsgebundene Radwege entlang von StraĂen verleiten Radfahrer zur Nutzung in der falschen Richtung, da es mĂŒhsam ist, stark befahrene Fahrbahnen zu ĂŒberqueren. Fahren auf der falschen StraĂenseite (linksfahrende Radfahrer, auch Geister-Radfahrer genannt) gehört mancherorts zu den HauptgrĂŒnden fĂŒr UnfĂ€lle mit dem Kraftfahrzeugverkehr.cite-ref-1-97-1[97] An StraĂen ohne Radweg kommt das Verhalten so gut wie nicht vor.
âą Speziell fĂŒr Radstreifen auf der Fahrbahn gilt:
âą Die Breite des Streifens reicht oft nicht aus, um nicht mit der unachtsam geöffneten TĂŒr eines rechtsseitig geparkten Kfz zu kollidieren. Ohne Schutzstreifen fĂŒr Radfahrer rechnen Autofahrer mit dem Anprall eines vorbeifahrenden Automobils und öffnen die TĂŒre vorsichtiger.
âą Aufgrund der optischen Trennung der Fahrbahnen achten Kraftfahrer kaum auf den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m beim Ăberholen von Radfahrern, wenn diese sich auf einer separaten Spur bewegen. An Engstellen wird diese Gefahr besonders groĂ. Radfahrer können dem unter UmstĂ€nden vorbeugen, indem sie bei zu schmalem Radstreifen so weit links fahren, dass ein Ăberholen nur ĂŒber die Gegenfahrbahn bzw. an Engstellen gar nicht möglich ist.
FĂŒr die Unstetigkeit von RadverkehrsfĂŒhrungen gibt es verschiedene AusprĂ€gungen und Ursachen. Radverkehrsanlagen enden oft
âą an BahnĂŒbergĂ€ngen (hohe Kosten und hoher Verwaltungsaufwand)
âą an Ăber- und UnterfĂŒhrungen (hohe Kosten)
âą an baulichen Engstellen und Hanglagen (hohe Kosten)
⹠an Wechsel von ZustÀndigkeiten (Abstimmungsprobleme)
⹠an KreisverkehrsplÀtzen (bekannte Sicherheitsrisiken von Radverkehrsanlagen in Kreisverkehren)
⹠bei lÀngeren starken GefÀllen (geringere Geschwindigkeitsunterschiede)
⹠in Ortsdurchfahrten (höhere Kosten, Zwangspunkte, geringere Geschwindigkeitsunterschiede, unterschiedliche ZustÀndigkeiten)
Ein Beenden der RadverkehrsfĂŒhrung ist trotz notwendigen EinfĂ€delns in den Kraftverkehr oft sicherer als eine Beibehaltung der Separierung. Das gilt besonders in Kreisverkehren, wo das Unfallrisiko auf Radverkehrsanlagen nochmal wesentlich höher gegenĂŒber herkömmlichen Kreuzungen ist.cite-ref-bast-262-90-2[90] Wird dabei auf die vom Regelwerk fĂŒr Radverkehrsanlagen geforderte Absicherung der EinfĂ€delung verzichtet, werden Radfahrer gefĂ€hrdet.
Oft ist zudem die Beschilderung und Signalisierung an Kreuzungen mit Radwegen falsch oder nicht eindeutig:
âą Ein Lichtsignal des Radweges steht erst nach der Kreuzung querender FuĂgĂ€ngern und Radfahrern am Rande der kreuzenden Fahrbahn.
âą Am Radweg wird ein Zeichen Vorfahrt gewĂ€hren angebracht, obwohl er zu einer VorfahrtsstraĂe gehört und parallel zu deren Fahrbahn verlĂ€uft.
âą Radwege werden an kreuzenden StraĂen oder Baustellen mit dem Zusatzschild Radfahrer absteigen versehen, obwohl das durch die StVO nicht gedeckt ist.
Generell gilt jedoch, dass viele dieser ZustĂ€nde formal legal sind und damit auch nach MaĂgabe der ĂŒberwiegenden Rechtsprechung vom Radfahrer erwartet wird, dass er nach § 1 StVO so fĂ€hrt, dass er diese Gefahren erkennt (z. B. erkennbare Pfosten auf dem Radweg zur Verhinderung der Nutzung des Radweges durch Kraftfahrzeuge mit mehr als zwei RĂ€dern).cite-ref-103[103]
Nachteile fĂŒr den FuĂverkehr
Die Anlage von Radverkehrsanlagen geht hĂ€ufig zu Lasten der FlĂ€chen des FuĂverkehrs. Die damit verbundene Verringerung der Gehwegbreiten geht dabei oft einher mit einer verringerten Trennung von Rad- und FuĂverkehr. Insgesamt sind die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen beiden Verkehrsarten sehr hoch, dementsprechend hoch ist das Konfliktpotenzial. Durch Platzmangel und ungenĂŒgende Trennung werden neue Konflikte geschaffen, ohne die Konflikte zwischen Radfahrer und motorisiertem Verkehr, die sich auf die Kreuzungspunkte konzentrieren, wesentlich zu verringern.
Gerade fĂŒr Ă€ltere oder sehbehinderte Menschen sowie fĂŒr Kinder sind die fast lautlos herannahenden FahrrĂ€der ein Gefahrenpotenzial. FĂŒr Blinde sind die hĂ€ufig nur durch Markierung oder Pflastersteinreihen abgetrennten Radwege mit dem Taststock nicht oder schwer erkennbar, so dass diese als nicht barrierefrei gelten mĂŒssen. Der ehem. als Schutzraum fĂŒr FuĂgĂ€nger gedachte Gehweg wird durch die Anlage von BĂŒrgersteig-Radwegen zum Gefahrenraum. Hinzu kommt, dass bei Verkehrsplanern oft erhebliche KenntnismĂ€ngel ĂŒber die sichere Anlage von Radverkehrsanlagen vorherrschen, wie das nebenstehende Beispiel aus NĂŒrnberg-Mögeldorf zeigt. Dadurch werden weitere Konfliktstellen geschaffen.
Eine ungezwungene Bewegung von FuĂgĂ€ngern auf Gehwegen ist bei FĂŒhrung der Radfahrer im Seitenbereich oft nicht mehr möglich. Aus der Sicht von FuĂgĂ€ngern erscheint daher eine FĂŒhrung des Radverkehrs auf der Fahrbahn als die beste Lösung. Auch aufgrund Anforderungen durch Gesetze zur Gleichstellung Behinderter werden Bordsteinradwege und Formen der gemeinsamen FĂŒhrung sehr kritisch gesehen. In Deutschland wird in einem gemeinsamen Positionspapier des ADFC Landesverband ThĂŒringen und Blinden- und Sehbehindertenverband ThĂŒringen dazu festgestellt: âBeide VerbĂ€nde sehen in der grundsĂ€tzlichen Trennung von Rad- und FuĂgĂ€ngerverkehr die einzig relevante Problemlösung. Dabei sind alle verkehrsplanerischen Möglichkeiten zu nutzen. Die Umsetzung dieser Forderung liegt letztlich nicht nur im Sicherheitsinteresse der Radfahrer und FuĂgĂ€nger, sondern im Interesse aller Verkehrsteilnehmer.â
Betrieb
Neben dem Planen und Errichten von Radwegen mĂŒssen diese auch betrieben und unterhalten werden. Die Verantwortlichkeit hierfĂŒr richten sich in der Regel nach der BaulasttrĂ€gerschaft. Das Arbeitspapier Betrieb von Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft fĂŒr StraĂen- und Verkehrswesen gibt hierfĂŒr Hinweise. Der Betrieb umfasst danach die Bauliche Unterhaltung, die GrĂŒnpflege, die Reinigung und den Winterdienst. HierfĂŒr sind regelmĂ€Ăige Kontrollfahrten vorzusehen.cite-ref-104[104]
Pop-up-Radwege
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Hauptartikel
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Pop-up-Radweg
Um bei einer aktuellen Gefahren- oder Krisensituationen oder bei plötzlichen verĂ€nderten Rahmenbedingungen im StraĂenverkehr schnell fĂŒr mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr zu sorgen, richten manche StĂ€dte kurzfristig temporĂ€re Pop-up-Radwege ein.
Radfahrstreifen in Mittellage
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Hauptartikel
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Radfahrstreifen in Mittellage
Eine spezielle Form der RadverkehrsfĂŒhrung an Verkehrsknotenpunkten ist der Radfahrstreifen in Mittellage, auch âFahrradweicheâ genannt. Dabei verlĂ€uft der Radweg mit unterbrochenen Leitlinien entlang der geradeausfĂŒhrenden Fahrbahn oder besitzt einen eigenen Linksabbiegestreifen, der jeweils von dem abbiegenden Kraftverkehr ĂŒberfahren wird.
Ăberdachte Radwege
Am 14. November 2022 begann der Bau eines 300 Meter langen ĂŒberdachten Radweges mit integrierten Solarzellen in Freiburg im Breisgau. Das Modell-Projekt von Badenova, Fraunhofer-Institut fĂŒr Solare Energiesysteme (ISE) und der Stadt Freiburg in der NĂ€he des Europa-Park-Stadion und der Freiburger Messe ist das erste derartige Projekt in Deutschland und Europa. Es wurde bis Ende 2022 fertig gestellt. Der ĂŒberdachte Radweg schĂŒtzt Radfahrer vor NiederschlĂ€gen und gewinnt gleichzeitig erneuerbaren Strom.cite-ref-105[105]cite-ref-106[106]cite-ref-107[107] Damit wird eine Vision des Kolumnisten Martin Unfried aus dem Jahr 2012 RealitĂ€t.cite-ref-108[108]
Touristische Radrouten
Es bestehen touristische Radrouten, z. B. Radfernweg, die fĂŒr den Freizeitverkehr geplant werden. Diese fĂŒhren in der Regel auf bestehenden Radverkehrsanlagen und sind selbst keine eigenstĂ€ndige Anlage.
Siehe auch
Literatur
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âą National Association of City Transportation Officials (Hrsg.): Urban Bikeway Design Guide. 2. Auflage, Island Press, Washington, D.C. 2014, ISBN 978-1-61091-565-6. (Online verfĂŒgbar)
Weblinks
Commons
: Radwege (unabhĂ€ngig von StraĂen)
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons
: Radwege (Fahrstreifen auf und neben StraĂen)
â Sammlung von Bildern und Videos
Wiktionary: Fahrradweg
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Einzelnachweise
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